Unser Bundesinnenminister ist nicht nur Polizei- und Sport-Minister, in einer seiner wichtigsten Aufgaben ist er der Verfassungsminster. Er hat die Verfassung zu schützen. Nicht nur vor Angriffen der sogenannten Verfassungsfeinde, er hat auch den Wesensgehalt, den Kernbestand unserer Verfassung von anderen Angriffen zum Beispiel aus der Politik zu verteidigen.
Nun geschieht seltsames: in seiner Rolle als Innenminister meint er die wesentliche Verfassungsregelung, dass unser Militär für die äußere Sicherheit, unsere Polizei für die innere Sicherheit zuständig ist, verändern zu müssen. Obwohl die Praxis im Wege der Amtshilfe reibungslos klappt! Das ist aber “nur” eine “verwaltungs-interne” Zuständigkeitsfrage, könnte also als Peanuts durchgehen.
Viel bedeutender ist, dass der Verfassungsminister sich nicht mehr an Artikel 1 und 2 unserer Verfassung gebunden fühlt, die die Würde und das Leben der Menschen schützen. (weiterlesen…)