Änderungen in der privaten Krankenversicherung zum 01.Juli 2007
Zum 1.Juli 2007 wird als nächste Stufe der Gesundheitsreform der modifizierte Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Der Anspruch, sich im Standardtarif versichern zu können, gilt für folgende Personen:
- für diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben und für diejenigen, die nie versichert waren und die z. B. wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind - so insbesondere Selbständige.
Die privaten Krankversicherungen sind verpflichtet speziell für diese Personengruppen ab 1. Juli 2007 einen neuen Standardtarif anzubieten - den so genannten modifizierten Standardtarif.


