19. Mai 2009
Wir alle wissen, dass die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern weiterentwickelt und intensiviert werden muss. Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein schrecklich missbrauchtes Kind. Trotz aller bisherigen Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Hier werden erhebliche finanzielle Gewinne in brutaler Weise auf Kosten von Kindern erzielt, das „Geschäft“ läuft schwungvoll weiter. Unsere Anstrengungen müssen gesteigert und noch effektiver werden!
Das Internet ist die Vertriebsplattform für diese kriminellen Produkte, ohne das Internet wären die großflächige Verbreitung, der grenzüberschreitende Handel nicht so leicht möglich. Eine Verhinderung der Nutzung des Internets hierfür, das Schließen der Server, auf denen die Kinderpornografie gespeichert ist, wäre ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung. Das geplante „Access-Blocking“ (Zugangsverhinderung) ist als mindere Form ein kleiner Schritt in die gleiche, damit richtige Richtung. Klein ist dieser Schritt leider nur, weil die Umgehung des Stopp-Schildes relativ leicht möglich ist. Auch wenn die Politiker immer wieder versichern, dass es nicht bei diesem kleinen Schritt bliebe, sehe ich doch keinen richtigen Fortschritt z.B. bei einem international verbindlichen Rechtshilfeabkommen, das die erforderlichen Schließungen grenzüberschreitend schnell und wirksam überall ermöglichen würde.
Das BKA soll eine wesentliche Rolle bei diesem Access-Blocking spielen: es liefert tagesaktuell eine Liste der inkriminierten Webseiten, die dann von den Anbietern der Internetzugänge gesperrt werden. Wenn jemand (absichtlich oder per Zufall) eine solche Seite aufruft, erscheint statt der erwarteten Seite ein Stopp-Schild und die Suche nach dieser Seite endet hier.
Viele Bürger betrachten die Zugangssperre als aus ihrer Sicht ersten Schritt zur „Zensur“ im Internet. Eine Online-Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestags gegen das entsprechende Gesetz hat einen Zustimmungsrekord aufgestellt. Eine Ursache ist sicherlich darin zu sehen, dass die damit eingeführte Technik geeignet sein könnte, auch andere Inhalte des Internets per Stopp-Schild zu sperren. Erste Forderungen zur Sperrung von (illegalen) Tauschbörsen für Musik wurden bereits laut. Aktuell fordern interessierte Kreise Internet-Blockaden gegen ausländische Glücksspielanbieter und Urheberrechtsverletzungen! Auch die inzwischen realisierte Vorratsdatenspeicherung für Telefonverbindungsdaten mache – so die Kritiker – den Datenhunger der für die innere Sicherheit verantwortlichen Politiker deutlich.
Mit dieser Kritik muss meines Erachtens ernsthaft umgegangen werden. Pauschale Simplifizierungen, wie neulich von einem SPD-Politiker zu hören („man kann doch nicht ernsthaft gegen Maßnahmen gegen Kinderpornografie sein“), sind in dieser Diskussion kontraproduktiv.
Mir fehlt die klare Aussage der Politik, dass die geplante Kinderpornografie-Sperre keinesfalls als „Probelauf“ oder „Speerspitze“ für andere Sperrungen dient. Der Sündenfall in einem anderen sensiblen Bereich, wo die Nutzung der ursprünglich ausdrücklich nur für die Berechnung der Autobahnmaut erhobenen LKW-Daten dann doch für Ermittlungen in einen spektakulären Mordfall herangezogen wurden, ist noch gut in Erinnerung.
Besonders problematisch erscheint mir eine vom BMI und BMJ vorgesehene Speicherung und Nutzung der Daten jener Nutzer, die „gegen das Stopp-Schild gelaufen“ sind. Diese Daten sollen für die Strafverfolgung genutzt werden können. Damit wird die ursprünglich rein präventive Intension gravierend modifiziert. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass nicht nur der Zugang zu den Kinderporno-Seiten verhindert werden soll, sondern zusätzlich ein großes Fangnetz im Internet aufgespannt wird. Das könnte sich zu einer permanenten Datenerfassung im Internet per „Schleppnetz“ entwickeln, die mein bisheriges Verständnis von der Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns heraus- bis überfordern würde. Richtig ist aber auch, dass wir als Gesellschaft Straftaten im Internet nicht ignorieren können und geeignete Mittel und Methoden entwickeln und nutzen müssen, diese zu verhindern und zu verfolgen.
Manche Kritiker sehen das BKA bereits als die kommende „Zensur-Behörde“ des Bundesinnenministers!
Das haben dieses Amt und seine Mitarbeiter nicht verdient!
Das Bundeskriminalamt hat in den vergangenen Jahren sehr viel getan, sich in der Öffentlichkeit als eine offene, demokratische Polizei zu präsentieren, die sie auch tatsächlich ist. Konkret geschah und geschieht dies zum Beispiel durch den „Tag der offenen Tür“, zahlreiche Pressekonferenzen zu unseren Arbeitsschwerpunkten, die Auseinandersetzung mit der eigenen Gründungsgeschichte, aber auch durch die Auflehnung der Mitarbeiter gegen unsinnige Umzugsentscheidungen. Wir sind, gestärkt durch die demokratisch fest verwurzelten Gewerkschaften, allen voran die Gewerkschaft der Polizei (GdP), im Selbstbild eine der Verfassung unbeirrbar verpflichtete Polizei. Diese Grundeinstellung bedingt selbstverständlich auch den Schutz der Meinungsfreiheit, auch im Internet! Wir würden und könnten niemals zulassen, dass sinnvolle polizeiliche Instrumente für verfassungswidrige Zwecke missbraucht werden.
Die Polizei und damit auch das BKA stehen in Meinungsumfragen zum Vertrauen der Bürger in verschiedene Berufsgruppen und Institutionen immer wieder auf den vordersten Plätzen. Wir müssen sorgsam darauf achten, dass die Politik den unbestritten guten Ruf des BKA nicht für Maßnahmen gefährdet, die möglicherweise nur geringen, vielleicht nur kurzfristigen Nutzen bringen.
Jürgen Vorbeck
Wenn ich es richtig sehe, hat sich das BKA - gut gemeint, aber wenig überlegt - mit einem in seiner kriminalistischen Wirksamkeit mehr als zweifelhaften Instrument bereits vor den populistischen Zug der CDU-Wahlkampfmaschine spannen lassen. Die Rolle, die dem BKA dabei als Zensurbehörde zugewiesen wird, sollte wirklich nicht unserem Staats- und Rollenverständnis entsprechen. Erst recht nicht wenn die SPD-Justizministerin - offenbar noch mit dem Schily-Virus infiziert - meint, die CDU-Familienministerin in Wahlkampfzeiten toppen zu müssen und ausgerechnet alle diejenigen Surfer auf Vorrat zu speichern, die sich regelkonform verhalten und das Stopp-Schild respektiert haben. Das Internet ist - bei aller Kritik - bis heute eine der wenigen globalen Plattformen des freien Meinungsaustausches. Da sollte nun - auch und gerade angesichts der jüngsten Geschichte - nicht ausgerechnet das deutsche BKA kommen und versuchen, hinter der Maske der Bekämpfung der Kinderpornographie weltweite Zensurinstrumente und -regularien einzuführen. Gruß Heiko Loesing
Eintrag von H. Loesing am 28.Mai 2009
Das BKA treibt auf gefährliches Fahrwasser zu. Wer argumentiert, dass die Verhinderung des Zugriffs auf rechtswidrige Inhalte die Ultima ratio ist -und eine andere Begründung wäre wohl kaum zulässig- muss sich die Frage gefallen lassen, welche Maßnahmen denn die Deutsche Polizei gegen die (kommerziellen) KiPo-Provider unternimmt, um die Quelle des Übels auszutrocknen. Hierzu hört man erstaunlich wenig. Das mag daran liegen, dass die Thematik zu komplex ist, um wirklich pressekonferenztauglich zu sein. Aber wenn selbst MdB Martina Krogmann (CDU) offensichtlich unwidersprochen auf die Mühen des Dienstwegs hinweisen kann, der leider eine zügige Information ausländischer Provider über inkriminierte Inhalte auf deren Server verhindert, ahnt man die Fallstricke der noch kommenden Diskussionen (s. http://www.abgeordnetenwatch.de).
Das BKA tut gut daran, bei der schwierigen Aufgabe der Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, bei denen das Internet eine maßgebliche Rolle spielt, besonnen und vor allem fachkundig aufzutreten. Dies um so mehr, da es sich maßgebliche Politiker und sogar Minister immer noch erlauben können, öffentlich mit ihrer fatalen Unkenntnis über das wichtigste Kulturwerkzeug seit der Erfindung der Buchdruckerkunst zu kokettieren. Wer also ernsthaft Kriminalität im Internet (und damit auch KiPo) bekämpfen will, muss zuerst einmal wissen, über was er redet. Denn wer das Internet ausschließlich als eine etwas eigentümliche Weiterentwicklung von Telefon und Telefax begreift, landet fast zwangsläufig bei technisch unwirksamen DNS-Sperren und Geheimlisten, die von deutschen Polizisten gehegt und gepflegt werden (müssen). Maßnahmen, die Demokratie und Rechtstaat beschädigen, deren präventive oder repressive Wirkung aber eher zweifelhaft ist. Was fehlt, sind intelligente Lösungen, die jedoch nicht vom Himmel fallen und leider, leider nicht immer für den Wahlkampf taugen.
Bernhard Schneider
Eintrag von Bernhard Schneider am 7.Juni 2009
Ist eigentlich Irgendwem klar das Pornografie freiwilliges Handeln Vorraussetzt?
Warum sagt mann nicht Kindesvergewaltigung oder “sexuelle Kindesmisshandlung” wie sonst auch?
Die Verbreitung von Bildern oder Filmen dieser Art mag zugenommen haben, aber viel wichtiger ist wieviele Verschiedene es sind, letztenendes ist ein Bild oder ein Film durch simpeles Kopieren verdoppelt, verdreifacht oder vermillionenfacht.
Wenn man wirklich dagegen vorgehen möchte dann muss man den BKA-Beamten erlauben einfach bei Organisationen Meldung zu machen die effektiver sind als das BKA wie z.B Inhope.org oder das BKA beschwert sich über die langen Dienstwege, wir wissen das Banken Phishingsites bzw Datenbanken mit deren Ausbeute in ~4 Stunden entfernen können und das international.
Selbstverständlich kann das BKA insgesammt nichts dafür das einige der Bosse dem Wahnsinn anheim gefallen sind aber verallgemeinern ist nunmal sehr einfach und PR-Tauglich, siehe Killerspiele oder Kinderpornografie (sexuelle Selbstbestimmung ab 14, in jedem Mobilephone eine Kammera, aber alles unter 18 gilt als Kind dank an die EU-Diletanten, haben sie eine Vorstellung was das bedeutet oder bedeuten kann worum es ja eigentlich geht?)
Das BKA ist nicht Schuld, aber es wird eine Zensurbehörde.
MfG
Seth
Eintrag von Seth am 13.Juli 2009
Wie bewerten Sie als Autor der Zeilen
Wir sind [...] im Selbstbild eine der Verfassung unbeirrbar verpflichtete Polizei.
folgende Vorwürfe?
BKA fahdet mit sogenannten Honeypots:
http://netzpolitik.org/2007/bka-fahndet-mit-honeypots/
http://www.heise.de/newsticker/Spiegel-Innenministerium-stoppt-Ueberwachung-der-BKA-Seite–/meldung/134954
BKA fälscht Beweise im Verfahren gegen “mg”:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html
http://annalist.noblogs.org/post/2009/03/26/bka-zeuge-l-gt-schlecht-ber-gef-lschte-akten
Verstehen Sie mich nicht falsch: Nichts wäre wünschenswerter als eine dem Grundgesetz verpflichtete Polizeibehörde, aber solche Meldungen erhöhen nicht eben das Vertrauen der Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
T. Förster
Eintrag von T. Förster am 13.Juli 2009
Das Versprechen, dass die Behörde der Verfassung verpflichtet bleibt, hält der Realität nicht stand. Schließlich ergibt sich die Verfassungstreue der *einzelnen Personen* innerhalb der Behörde stets aus ihren Aktivitäten. Wenn die Aktivitäten nicht im Sinne der Verfassung sind - und das ist m.E. im Falle der Sperrungen, der Vorratsdatenspeicherung etc. pp.. gegeben - dann muss die Verfassungstreue logischerweise in Frage gestellt werden. Die von T. Förster genannten Beispiele sind symptomatisch.
Außerdem darf es nicht darum gehen, Verfassungstreue festzustellen. Vielmehr gilt es, Kontrollmechanismen zu errichten, um den Missbrauch auszuschließen. Dies ist weder im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung noch im Rahmen der Internetsperren der Fall.
Eintrag von Omar am 14.Juli 2009
Vielleicht sollten Sie sich sich Ihre eigenen Daten in der kleinen Anfrage der FDP ansehen. Man bekommt hier das Gefühl das die link Hand den Schwachsinn von Frau von der Layen nachprabelt und die rechte Hand sich auf Daten stützt aber lieber still ist weil man ja sonst keine neuen Kompetenzen bekommen würde.
Wenn das BKA und seine Mitarbeiter nicht in die Ecke der “unkontrollierten Polizeibehörde” rutschen wollen dann geben Sie den Bürgern Grund dazu: Geiern Sie nicht nach jeder neuen Kompetenz, sei sie noch so sinnlos. Distanzieren Sie sich von Schäuble und fordern Sie eine Kennzeichnung von Beamten wie im Rest der zivilisierten Welt. Transparenz schafft Vertrauen. Haben Sie schon mal gehört nicht?
Eintrag von Felix Nagel am 14.Juli 2009
Wäre das BKA wirklich “offene, demokratische Polizei” und unbedingt GG-/FDGO-treu, dann wäre es eine schlaue Idee, sich diesen dubiosen Forderungen zu entziehen. Warum sagt BKA nicht: “Das machen wir nicht. Wir hebeln nicht das Gebot der Gewaltentrennung aus. Mit uns nicht.”
Und es ist weiterhin eine schlaue Idee, in Zukunft nicht weiter auf beliebige Demonstranten einzuprügeln u/o sie “auf Vorrat” erstmal einzusperren, bis Ereignis XYZ vorüber ist:
Straftaten *müssen* erst begangen sein, bevor sie straf- und verfolgbar sind - das sagt das GG! Alles andere ist implizite Beweisumkehr (wollen wir sowas wirklich?)
Eintrag von Adolf Markl am 27.Juli 2009